Im Dickicht der Nachhaltigkeitsdefinitionen liefern ESG-Ratings (Umwelt – Soziales –
Unternehmensführung) dringend nötige Orientierung. Dass sich die Ergebnisse für ein und
dasselbe Unternehmen von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden können, tut der Nachfrage
keinen Abbruch. Vermögensverwalter können es sich kaum leisten, auf ein unabhängiges,
externes Testat zu verzichten. Andernfalls stehen Werbeaussagen mit ESG-Bezug nämlich schnell
unter Greenwashing-Verdacht.
Die wenigen Ratinghäuser haben deshalb gute Konjunktur. Eine Umfrage der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unter 30 deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften legt nun
nahe, dass sie ihre Marktmacht in überzogene Preise für ihre Leistungen ummünzen. Noch nicht
mal jeder fünfte der befragten Vermögensverwalter ist der Meinung, die Ratingkosten würden
sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Kritik steht auch die Marktstruktur, die auf
ein Anbieter-Oligopol hinauslaufe. Zudem bemängeln die Vermögensmanager hohe
Mindestgebühren, die kleinere Marktteilnehmer überproportional belasten würden. Am Ende
zahlen so oder so die Anleger.
Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke
Albrot | Keine Kommentare19.03.2024
Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt
Albrot | Keine Kommentare14.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war.
So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.
Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.
Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden
Albrot | Keine Kommentare09.01.2024
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Der Mensch ist dankbar für klare Orientierung, und wenn es um Kapitalmarktgeschäfte geht, steht eine Vielzahl von Experten mit teils schmissigen Prognosen bereit. Doch wem kann und soll man glauben?
Der Professor für Volkswirtschaftslehre Hanno Beck von der Hochschule Pforzheim warnt in einem aktuellen Interview mit dem Fachmagazin procontra vor selbst ernannten „Börsen-Gurus“, die nach seiner Beobachtung einige Standardtricks anwenden. Ein Beispiel ist die „Nostradamus-Methode“: Der vermeintliche Börsenexperte nennt laut Beck „entweder Zeit oder Kursziel, aber nicht beides. Damit erfüllt sich die Prophezeiung irgendwann schon.“ Bei der „Mexikanischer Scharfschütze“-Masche verbreite der Experte zahlreiche verschiedene Prognosen und sorge dann dafür, dass sich die Öffentlichkeit im Nachhinein nur an die zutreffenden erinnert.
Weiterhin verbreitet ist die Formulierung von Hypothesen, die sich nicht widerlegen lassen, zum Beispiel dass das Finanzsystem auf der Intensivstation liege. „Warnungen vor Weltuntergängen verkaufen sich immer gut“, so Beck. Oftmals würden solche Szenarien um einen wahren Kern herum gestrickt. Medial verkaufe sich so etwas besser als nüchterne, differenzierte Analysen – die aber nötig seien, „weil es keine einfachen Antworten und Rezepte für eine komplexe Welt gibt“.
Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat exemplarisch untersucht, wie sich ein Aktiensparplan und eine Rentenversicherung mit 80-prozentiger Beitragsgarantie in verschiedenen 30-Jahres-Szenarien auf das angesparte Vermögen auswirken. Fazit: Läuft es an den Börsen nicht gut, steht man mit einem Garantieprodukt deutlich besser da – während auf der anderen Seite die Rendite bei einem günstigen Verlauf kaum schmaler ausfällt als bei einem Aktiensparplan.
Das hypothetisch betrachtete Garantieprodukt weist eine Aktienquote von 65 Prozent auf. Damit würde es im Schnitt 4,8 Prozent Jahresrendite schaffen, 1,3 Prozentpunkte weniger als der Aktiensparplan. In den 10 Prozent der ungünstigsten Börsenverlaufsszenarien aber läge der Verlust mit dem Garantieprodukt bei nur 0,1 Prozent p. a., mit dem Aktiensparplan hingegen bei 2,8 Prozent. Akkumuliert würde das Einbußen von 2 versus 32 Prozent bedeuten. Noch mehr Federn würde man mit einem Aktiensparplan in den negativsten 5 Prozent der Szenarien lassen: Der Gesamtverlust beliefe sich dann im Schnitt auf 47 Prozent, während es bei der Rentenversicherung moderate 8 Prozent wären.
Es gibt in der Versicherungswirtschaft zahlreiche Hebel, um das operative Geschäft und die Produkte nachhaltig zu gestalten. Wie sehr sie schon in der Breite genutzt werden, verdeutlicht der kürzlich veröffentlichte dritte Nachhaltigkeitsbericht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Kernergebnis bringt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen auf den Punkt: „Mit der Vorlage unseres dritten Nachhaltigkeitsberichts sehen wir einen Sektor, der die Transformation aktiv angenommen hat.“
Immer mehr Versicherer bekennen sich zu den Pariser Klimazielen und den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. Wie das in der Praxis aussehen kann, illustriert Asmussen mit einem Trend in der Kfz-Versicherung: „In der Schaden- und Unfallversicherung achten jetzt zum Beispiel 81 Prozent der Unternehmen darauf, dass die Schadenregulierung nach einem Autounfall nachhaltig erfolgt und eine Reparatur dem Neukauf vorgezogen wird.“ Knapp jeder zweite Versicherer (Vorjahr: jeder dritte) berücksichtigt bei der Übernahme von Risiken ökologische und soziale Aspekte. Die Quote der nach Nachhaltigkeitskriterien investierten Kapitalanlagen ist von 88 auf 90 Prozent gestiegen, und auch bei den internen Geschäftsprozessen geht es voran: 55 Prozent der berichtenden Versicherer haben mit ihren direkten Emissionen bereits das Netto-Null-Ziel erreicht.