Nachhaltig orientierte Fonds hatten es zuletzt nicht leicht, vor allem da sie am kurstreibenden
KI-Boom kaum teilhaben. Sogenannte Artikel-9-Fonds, die auch als „dunkelgrün“ bezeichnet
werden, mussten in der Folge Federn lassen: Seit März 2023 wurden in jedem Monat mehr
Gelder abgezogen als neu investiert. Artikel-9-Aktienfonds büßten seither in Summe 20
Milliarden US-Dollar ein, während ihre Renten-Pendants 6 Milliarden hinzugewannen – unterm
Strich also ein dickes Minus für das Artikel-9-Segment.
Langfristig indes können nachhaltige Fonds ihren Marktanteil stetig steigern. Mittlerweile
folgen rund 55 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fonds, die sogar 60 Prozent des
Vermögens verwalten, den entsprechenden Vorgaben von Artikel 8 oder 9 der EUOffenlegungsverordnung. In Summe sind das über 6.800 Fonds, aus denen die Anleger wählen
können. Der Löwenanteil von 6.200 Fonds orientiert sich an den weicheren Anforderungen des
Artikels 8 („hellgrün“), der lediglich eine Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und
Unternehmensführungs-Aspekten verlangt.
Coronaflaute vorbei: Wohnungseinbrüche wieder auf Niveau von 2019
Albrot | Keine Kommentare14.05.2024
Infolge der eingeschränkten Bewegungsfreiheit während der Coronapandemie war die Zahl der
(versicherten) Wohnungseinbrüche in Deutschland stark gesunken, von etwa 95.000 im Jahr
2019 auf 70.000 zwei Jahre später. Die Trendwende vollzog sich 2022, nun ist die Normalität
zurück: 2023 erfassten die Versicherer erneut rund 95.000 Fälle. Immerhin ist das weit von den
Spitzenwerten der 2010er-Jahre entfernt; so wurden von 2012 bis 2016 jährlich zwischen
160.000 und 180.000 Wohnungseinbrüche verzeichnet.
Die durchschnittliche Schadenssumme indes erreichte 2023 mit ca. 3.500 Euro einen neuen
Höchstwert. Dadurch zahlten die Versicherer rund 40 Millionen Euro mehr aus als 2019,
insgesamt 340 Millionen Euro. Um den unseligen Aufwärtstrend aufzuhalten, empfehlen sie
Hausbesitzern, in Schutzmaßnahmen zu investieren. Vor allem einbruchhemmende Fenster und
Türen würden die Sicherheit wesentlich erhöhen, weshalb die Versicherungswirtschaft auch für
dahin gehend verschärfte bautechnische Mindestanforderungen plädiert. Schon heute lassen die
Täter bei knapp jedem zweiten Einbruchversuch irgendwann ab, weil sie nicht schnell genug ins
Haus gelangen.
Die Ratingagentur Assekurata hat für die deutschen Lebensversicherungen in ihrer Marktstudie
„Überschussbeteiligungen und Garantien 2024“ eine aktuelle durchschnittliche
Gesamtverzinsung von 3,1 Prozent errechnet, für moderne Garantieprodukte sogar 3,3 Prozent.
Damit kommt die Zinswende weiter bei den Kunden an, die zudem – sofern die Zinsen hoch
bleiben – auf mehr hoffen dürfen: Zum einen kann das Kapital aus auslaufenden, niedrig
verzinsten Assets zu besseren Konditionen wieder angelegt werden; zum anderen wird die
Zinszusatzreserve (ZZR) zunehmend verzichtbar und in der Folge vor allem ab 2026
beschleunigt aufgelöst.
Die ZZR wurde den Versicherern in der Niedrigzinsphase regulatorisch auferlegt, um
sicherzustellen, dass sie die vertraglich vereinbarten Garantieverzinsungen auch leisten können.
Die Deckungsrückstellung belief sich zeitweise auf insgesamt 96 Milliarden Euro. Seit 2021
fließt das Geld in Form höherer Überschüsse wieder an die Versicherten zurück. Im Gespräch ist
nun auch eine Anhebung des Höchstrechnungszinses. Die Deutsche Aktuarvereinigung schlägt
einen Satz von 1 Prozent ab 2025 vor.
Versicherer begrüßen Aus für verbindliche Führerschein-Medizinchecks
Albrot | Keine Kommentare16.04.2024
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
Im Dickicht der Nachhaltigkeitsdefinitionen liefern ESG-Ratings (Umwelt – Soziales –
Unternehmensführung) dringend nötige Orientierung. Dass sich die Ergebnisse für ein und
dasselbe Unternehmen von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden können, tut der Nachfrage
keinen Abbruch. Vermögensverwalter können es sich kaum leisten, auf ein unabhängiges,
externes Testat zu verzichten. Andernfalls stehen Werbeaussagen mit ESG-Bezug nämlich schnell
unter Greenwashing-Verdacht.
Die wenigen Ratinghäuser haben deshalb gute Konjunktur. Eine Umfrage der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unter 30 deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften legt nun
nahe, dass sie ihre Marktmacht in überzogene Preise für ihre Leistungen ummünzen. Noch nicht
mal jeder fünfte der befragten Vermögensverwalter ist der Meinung, die Ratingkosten würden
sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Kritik steht auch die Marktstruktur, die auf
ein Anbieter-Oligopol hinauslaufe. Zudem bemängeln die Vermögensmanager hohe
Mindestgebühren, die kleinere Marktteilnehmer überproportional belasten würden. Am Ende
zahlen so oder so die Anleger.
Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke
Albrot | Keine Kommentare19.03.2024
Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt
Albrot | Keine Kommentare14.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war.
So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.
Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.
Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.