Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
Betriebsrenten-Reformvorschlag findet bei Versicherern Zustimmung
Albrot | Keine Kommentare06.08.2024
Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.
Seit dem 7. Juli müssen Neuwagen für eine Zulassung in der EU eine Reihe von
Assistenzsystemen vorweisen. Laut Untersuchungen der deutschen Kfz-Versicherer könnten
diese bei flächendeckender Verbreitung zukünftig etwa jeden zehnten Unfall, bei dem Dritte
geschädigt werden, abwenden. Allerdings dürfte noch mehr als ein Jahrzehnt vergehen, bis der
Kfz-Bestand in der Breite den neuen Standard erreicht.
Insbesondere den Notbremsassistenten halten die Versicherer für sehr wirkungsvoll, er könne 8
bis 9 Prozent der Unfälle mit Drittschäden vermeiden, was in absoluter Zahl deutschlandweit
mehr als 200.000 Unfällen entspricht. Dafür müsste er allerdings in allen Fahrzeugen verbaut
sein. Auf lediglich unter 1 Prozent wird das Unfallreduktionspotenzial eine Spurhalteassistenten
dagegen geschätzt. Die EU-Kommission erwartet durch die neue Assistenzsystempflicht
europaweit bis 2038 über 25.000 Unfalltote und 140.000 Schwerverletzte weniger.
Kehrseite der Medaille: Die Reparaturkosten werden durch die fortgesetzte technische
Aufrüstung wahrscheinlich weiter steigen, da bei Schäden mehr Hightech-Komponenten ersetzt
und kalibriert werden müssen. Der Austausch einer assistenzsystemfähigen Windschutzscheibe
beispielsweise kostet etwa ein Viertel mehr als der einer herkömmlichen.