Die deutschen Versicherer ziehen ein positives Fazit des vor acht Jahren eingeführten Hinterbliebenengeldes. Es steht Menschen zu, die zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall enge Angehörige verloren haben. Vor der Neuregelung mussten sie einen sogenannten „Schockschaden“ geltend machen, eine durch den Verlust bedingte psychische Extrembelastung mit Krankheitswert. Seit 2017 schreibt Paragraf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grundsätzlich für „das zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld“ vom Verursacher des Todesfalls bzw. von seiner Haftpflichtversicherung erhalten.
Mit der Reform verbundene Befürchtungen, es könne zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten über die Entschädigungshöhe kommen, haben sich nicht bewahrheitet – solche Fälle seien „sehr selten“, teilte der Versicherer-Gesamtverband kürzlich mit. Stattdessen komme es fast immer zu einer Einigung. Die dabei festgelegten Summen bewegen sich zwischen 1.000 und 15.000 Euro, je
nach Verwandtschaftsgrad. Im Durchschnitt werden rund 10.000 Euro als Hinterbliebenengeld gezahlt.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.